Archiv

Nachgefragt: Der EU-Heimtierpass

Kategorie: Tipps

Bereits seit vier Jahren, seit dem 01.Oktober 2004 benötigen Tierhalter bei Reisen mit ihren Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union einen Heimtierpass. Falls man nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen reicht auch weiterhin der gelbe "Internationale Impfpass". In den Heimtierpass können auch alle Impfungen eingetragen werden, wer einen EU-Heimtierausweis hat benötigt also den gelben Impfpass nicht mehr.

Laut Vorschriften muss das Tier eindeutig über einen Mikrochip identifizierbar sein. Übergangsweise werden bis zum 02.06.2011 auch noch Tätowierungen anerkannt, jedoch nicht in den Ländern Irland, Malta, Schweden und Großbritannien. 

Zusätzlich zu den Angaben zum Tier, der Kennzeichnungsnummer über Mikrochip oder Tätowierung und Angaben zum Besitzer muss der Pass einen Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut enthalten. Ein gültiger Tollwutschutz liegt vor, wenn die Impfung mindestens 21 Tage bei Erstimpfung und längstens den Zeitraum zurückliegt, den der Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angegeben hat. Eine Auffrischungsimpfung ist unmittelbar gültig. 

Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden oder Großbritannien sind noch weitere Anforderungen zu erfüllen, so muss der Tollwutschutz anhand einer Blutprobe nachgewiesen werden und es ist kurz vor der Einreise eine Behandlung gegen Würmer und Zecken erforderlich.

Reisen in Drittländer sind nicht durch EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Wenn man die Vorschriften bei Reisen in andere Länder nicht beachtet, kann das zu Problemen führen. Tiere können auf Kosten der verantwortlichen Personen in das Herkunftsland geschickt, bis zu sechs Monaten in Quarantäne genommen oder schlimmstenfalls sogar getötet werden.

Der EU-Heimtierpass wird ausschließlich von Tierärzten ausgestellt. Es ist zu beachten, das die Mikrochip-Nummer oder die Ausweis-Nummer nicht registriert werden. Daher empfiehlt sich zusätzlich ein Eintrag ins "Haustierregister".

Quelle: Bundestierärztekammer