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Achtung Altkleidersammlung

Kategorie: Katzen

Altkleidersammlung oder doch Tierfänger

mysteriöse Altkleiderbehälter in Hückelhoven-Brachelen gesichtet

08.10.09 13:05

Von: Silke Hohmann

Haustierdiebstahl-in-Deutschland hegt seit langem den schrecklichen Verdacht, dass das urplötzliche Verschwinden von Hauskatzen zeitgleich mit ominösen Altkleider-Sammelaktionen in Verbindung gebracht werden muß. Bundesweit warnt Haustierdiebstahl-in-Deutschland bereits seit August 2003 vor Tierdiebstählen in Zusammenhang mit Altkleidersammlungen.

 

Ein Prospektverteiler in der Nähe Frankfurts wurde dabei gefasst, als er eine Katze angelockte und in seinen Rucksack steckte. Dabei wurde das Tier so schwer verletzt, dass der anschließend aufgesuchte Tierarzt es nur noch von seinen Leiden erlösen konnte. Und solche Beispiele gibt es mittlerweile viele

 

Die Internetseite www.haustierdiebstahl-in-deutschland.de . Auf dieser homepage werden die Methoden der Tierfänger beschrieben, die u.a. Sexual-Duft-Lockstoffe (Pheromone) zum Anlocken einsetzen und auch Fangmethoden werden beschrieben. Desgleichen erhalten Sie weitere Informationen über illegale Sammler und Tipps was man tun kann, wenn Tonnen oder Wäschekörbe auftauchen oder das Haustier plötzlich verschwunden ist! 

Bei der großen Anzahl spurlos verschwundener Katzen handelt es sich ausschließlich um wohl genährte, ausgewachsene Tiere, die entweder in der abendlichen Dämmerung oder nachts verschwinden.

 

Deshalb empfehlen wir, Katzen - selbst bei größtem Protest! - die Nächte über im Haus zu halten! Sollte dennoch das Haustier spurlos verschwinden und nach intensiver Suche nicht aufgefunden werden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Lassen Sie sich nicht abweisen! Die Polizei ist verpflichtet, Ihre Diebstahlanzeige aufzunehmen.

Es ist völlig absurd, dass in oder mit den Sammelbehältern Tiere eingefangen werden. Diese dienen lediglich zum Auskundschaften wo Tiere, insbesondere Katzen leben; haben also nur Alibifunktion und setzen dann für die nachts kommenden Tierfänger ein Zeichen. Auf Privatgrundstücken aufgestellte Tonnen und Wäschekörbe müssen Sie nicht dulden, können sie entfernen und z. B. an eine Hauptstraße oder auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen.